Teilnahmebedingungen für das "Freunde empfehlen"-Programm der Nordwest Gruppe

Das “Freunde empfehlen”- Programm einzusehen unter: Freunde empfehlen

Version 1.2 vom 01.02.2024

  1. Allgemeines:
    • Das “Freunde empfehlen”-Programm, inklusive der in Aussicht gestellten Prämien („Empfehlungsprogramm“), wird von der NW Green Energy GmbH
    • (im Folgenden „Nordwest Gruppe“) grundsätzlich als Anreiz und Gefälligkeit angeboten und begründet grundsätzlich keinerlei rechtliche Pflichten des Empfehlenden („Teilnehmer“) einerseits oder der Nordwest Gruppe über die im Programm versprochenen Leistungen andererseits hinaus.
    • Die Nordwest Gruppe behält sich ausdrücklich jederzeit ohne vorherige Mitteilung das Recht vor, Änderungen sowohl am Empfehlungsprogramm als auch an diesen Teilnahmebedingungen für die Zukunft vorzunehmen (z.B. an der Teilnahmeberechtigung, hinsichtlich der Höhe der Empfehlungsprämie, dieses Programm mit irgendeinem anderen Empfehlungs- oder Kundenbindungsprogramm zu ersetzen und/oder das Programm insgesamt zu beenden). Wenn die Nordwest Gruppe entsprechende Änderungen vornimmt, werden die Änderungen unter dem oben angegebenen Link veröffentlicht. Die Änderungen sind nach ihrer Veröffentlichung wirksam.
    • Das Empfehlungsprogramm und die Teilnahmebedingungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
  2. Verantwortlicher: Das Empfehlungsprogramm wird von der Nordwest Gruppe organisiert und durchgeführt. Bei eventuellen Fragen oder Anliegen zum Empfehlungsprogramm stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.
  3. Teilnahmeberechtigung: Die Teilnahme steht allen voll geschäftsfähigen natürlichen Personen offen, unabhängig davon, ob sie bereits Kunden der Nordwest Gruppe sind oder nicht.
  4. Geltungsbereich des Empfehlungsprogramms: Das “Freunde empfehlen”-Programm ist ausschließlich auf Empfehlungen für die Produkte Solaranlagen oder Wärmepumpen der Nordwest Gruppe beschränkt. Empfehlungen für andere Produkte oder Dienstleistungen, die von der Nordwest Gruppe angeboten werden, sind von der Teilnahme am Empfehlungsprogramm und der damit verbundenen Prämienauszahlung ausgeschlossen. Die Teilnehmer sind angehalten, bei ihren Empfehlungen diesen Geltungsbereich zu beachten, um für die Empfehlungsprämie qualifiziert zu werden.
  5. Empfehlungsprozess:
    • Interessierte Teilnehmer mit Teilnahmeberechtigung können ihre E-Mail-Adresse in unserem Formular hinterlassen und erhalten daraufhin einen personalisierten Empfehlungslink per E-Mail.
    • Dieser Link kann beliebig oft an Freunde und Bekannte weitergeleitet werden
    • Nach einem erfolgreichen Vertragsabschluss mit Angabe des Codes und erster Bezahlung des Geworbenen erhalten sowohl der Teilnehmer als auch der Geworbene jeweils die nachfolgend unter 5. („Prämien“) genannte Prämie.
    • Die Nordwest Gruppe ordnet jedem Geworbenen nur einen Teilnehmer zu, das heißt es erfolgt pro Geworbenen keine Auszahlung an mehrere Teilnehmer.
      Nach einem erfolgreichen Vertragsabschluss mit Angabe des Codes erhalten sowohl der Empfehlende als auch der Geworbene eine Prämie von jeweils 300 €. Die Prämie des Empfehlenden wird per Banküberweisung überwiesen.
  6. Prämien
    • Die Höhe der Prämie beträgt jeweils 300 € für den Empfehlenden und den Geworbenen. Die Prämie des Geworbenen wird vom Kaufpreis in Form einer Gutschrift verrechnet.
    • Die Auszahlung für den Empfehlenden erfolgt innerhalb von 4-8 Wochen nach Eingang der ersten Zahlung des Geworbenen bei der Nordwest Gruppe.
  7. Datenschutz:
    • Die erhobenen Daten des Teilnehmers werden ausschließlich zum Zweck des Versendens des Empfehlungslinks und für die Auszahlung der Prämie und im Übrigen unter Einhaltung sämtlicher anwendbarer Datenschutzbestimmungen verwendet.
    • Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte außerhalb des beschriebenen Zwecks.
    • Mit der Teilnahme am Empfehlungsprogramm der Nordwest Gruppe erklärt der Teilnehmer seine Zustimmung zu den Datenschutzbestimmungen der Nordwest Gruppe, einzusehen unter: Datenschutz:
  8. Haftung:
    • Die Nordwest Gruppe übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, Störungen oder Ausfälle der Telekommunikationsdienste entstehen. Ebenso wenig haftet sie für unrichtige oder rechtswidrige Angaben der Teilnehmer oder Empfohlenen bzw. Geworbenen, Verluste oder Löschung von Daten, Viren oder Schäden.
    • Auch im Übrigen übernimmt die Nordwestgruppe keine Haftung für Schäden, es sei denn, die Nordwest Gruppe oder ihre Organe, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen haben einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder bei einer einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung der Nordwest Gruppe auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht in diesem Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. 
  9. Sonstige Bestimmungen: Die Teilnehmer sind für die steuerliche Behandlung der Prämien eigenverantwortlich.

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